NIS-2-Richtlinie umsetzen
Erfüllen Sie die neuen EU-Cybersicherheitsanforderungen
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Dienstleister zu verbessern. Sie legt verbindliche Maßnahmen fest, die Unternehmen ergreifen müssen, um ihre Netz- und Informationssysteme zu schützen und Cyberrisiken zu minimieren.
Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von über 10 Mio. EUR haben.
Dazu auch Organisationen, die im Bereich kritischer Infrastrukturen (KRITIS) tätig sind, also Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder ähnliches eintreten würden. Hierzu zählen die zb. die Sektoren Energie, Transport, Finanzen/Versicherungen, Gesundheit und digitale Infrastruktur.
Bei Verstößen können Strafzahlungen bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden.
Was für Ihr Unternehmen jetzt wichtig ist
Betroffene Unternehmen müssen gemäß der NIS-2-Richtlinie mindestens folgende Cybersecurity-Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten
- Regelmäßige Risikobewertungen zur Identifizierung potenzieller Bedrohungen und Schwachstellen.
- Entwicklung und Implementierung von Risikominderungsstrategien.
- Einsatz von Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS), Anti-Malware-Software und Datenverschlüsselung.
- Implementierung starker Authentifizierungsmechanismen und Verwaltung von Benutzerrechten
- Erstellung klarer Sicherheitsrichtlinien und Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter.
- Einrichtung eines Incident Response Teams (IRT).
- Kontinuierliche Überwachung der Netzwerke und Informationssysteme.
- Einrichtung von Mechanismen zur schnellen Erkennung von Sicherheitsvorfällen.
- Einrichtung von Meldeverfahren für erhebliche Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden.
- Durchführung regelmäßiger interner Audits und Berichterstattung an die Behörden.
Cyberport IT-Services unterstützt bei NIS-2
Cyberport IT-Services bietet umfassende Lösungen, um Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen:
Security Check und Bewertung: Analyse und Bewertung Ihrer Infrastruktur auf Schwachstellen.
Virenscanner auf Basis von XDR: Erweiterte Erkennung und Reaktion auf Bedrohungen.
WLAN Vermessung und Mietvarianten: Optimierung Ihrer WLAN-Abdeckung mit Betreuungsoption.
Verschlüsselte Datenübertragung: verschlüsselte Übertragung sensibler Daten gemäß NIS 2-Anforderungen.
Incident Team: Bereitstellung eines Incident Response Teams für schnelle Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle.
Awareness-Schulung: Schulungen zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter vor Ort oder online.
IT Notfallplan: Erstellung von Notfallplänen und regelmäßigen Disaster-Recovery-Übungen.
Security Audits: Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen Ihrer Systeme.
Server- und Client-Überwachung: Patchmanagement und Softwareverteilung.
Ihre Vorteile
Unsere Dienstleistungen gewährleisten nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern bieten Ihnen auch:
Höhere Cybersicherheit und Schutz vor Bedrohungen
Minimierung von Ausfallzeiten und Schutz Ihrer Daten
Stärkung des Vertrauens Ihrer Kunden und Partner
Kontinuierliche Optimierung Ihrer Sicherheitsstrategie durch Expertenwissen