Schon erledigt?
Seit 17.12.2023 ist Stichtag zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Was sollten Sie wissen?
Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es regelt im Wesentlichen, dass Mitarbeitende, die Rechtsverstöße melden, keine negativen beruflichen Konsequenzen, wie die Ablehnung einer Beförderung oder gar eine Kündigung fürchten müssen.
- Das HinSchG schützt alle Beschäftigten
- Es gilt grundsätzlich für Beschäftigungsgeber jeder Größe.
- Die Verpflichtung zur Einrichtung einer eigenen Meldestelle gilt nur für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten.
- ab dem Stichtag 17. Dezember 2023 muss die Meldestelle für Unternehmen ab 50 Beschäftigten bestehen, andernfalls kann ein Bußgeld drohen.
Offizielle Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hinweisgeberschutz-2064178
Wenn Sie noch keine Maßnahmen hierfür einsetzen und sich informieren möchten, kommen Sie gern auf uns zu: Wir bieten Ihnen eine unverbindliche, persönliche Beratung zu einer zertifizierten Lösung, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Was für unser digitales Hinweisgebersystem spricht:
- Rechtssicher und DSGVO konform – Datenschutz hat oberste Priorität.
- Deutsches Unternehmen – Vertrauen in deutsche Qualität.
- Garantiert sichere Datenverarbeitung.
- ISO-Zertifiziert – Höchste Standards für Ihre Sicherheit.
- Von Ende zu Ende verschlüsselt – Ihre Daten sind geschützt.
- Bei Bedarf: Rechtsbeistand und Beratung.
- Personalisierbarkeit für Ihre Unternehmensidentität.
- Wir, unser renommierter Mutterkonzern Burda Medien und viele andere Unternehmen nutzen dieses System bereits erfolgreich.
Sie möchten vorab Näheres wissen?
Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt in Richtung Compliance und Integrität machen.
Gerne wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Herrn Andreas Hertel a.hertel(at)cyberport-it-services.de oder Tel 09602 94454-38.